Struktur

Die Organe der AGFK-TH sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgruppen.

Der Vorstand besteht entsprechend der Vereinssatzung aus 5 Vorstandsmitgliedern, dem/der Vorsitzenden, dem /der stellvertretenden Vorsitzenden sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Das Gremium wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen notwendigen Belangen.

Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal einberufen und vom Vorsitzenden geleitet. Teilnahmeberechtigt sind die stimmberechtigten Vertreter der Mitglieder der AGFK-TH sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppe, wobei diese nicht stimmberechtigt sind. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere die Festlegung der Regeln der Zusammenarbeit, Entscheidung über wesentliche Maßnahmen und Projekte z.B. im Rahmen von Jahresplänen sowie die Wahl des Vorstandes.

In den Arbeitsgruppen des Vereins engagieren sich die Vertreter der Mitglieder der AGFK-TH. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppen gehören einerseits die Erarbeitung von Maßnahmenplänen, die Vorbereitung und Durchführung von Projekten einschließlich Festlegung der Projektleitung. Auf der anderen Seite gehört auch eine strategisch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit für die AGFK-TH dazu. Die Arbeitsgruppen sind berechtigt, Facharbeitsgruppen einzurichten, deren Leitung festzulegen sowie die Facharbeitsgruppen wieder aufzulösen.

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