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Polizei kontrolliert Überholabstand

Innerorts gilt ein Überholabstand von mindestens 1,5m

Kampagne zum Überholabstand von AGFK-TH und ADFC Thüringen

Mehr Sicherheit für Radfahrende: Polizei Erfurt kontrolliert erstmalig Überholabstand von Autofahrenden

Heute fand in Erfurt erstmals eine gezielte Straßenverkehrskontrolle zum Thema Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden statt. Wir weisen gemeinsam mit dem ADFC Thüringen seit einiger Zeit mit einer gemeinsamen Kampagne auf die hohe Gefährdung von Radfahrenden durch zu dichtes Überholen hin.

Seit 2020 sind nach der Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts Überholabstand klar vorgeschrieben. Studien zeigen jedoch, dass dieser Mindestabstand viel zu oft unterschritten wird: Bis zu 67% der Überholvorgänge erfolgen innerorts zu dicht, was Radfahrende nicht nur verunsichert, sondern auch erheblich gefährdet. Bisher wurden Kontrollen zum Mindestüberholabstand in Thüringen nicht durchgeführt. Die Polizei steht vor der Herausforderung, den Abstand bei Überholvorgängen präzise zu messen, da Messgeräte mit entsprechenden Zulassungen bislang fehlen. An Stellen, an denen die Straßenbreite regelkonformes Überholen gar nicht zulässt, können Verstöße aber dennoch geahndet werden – so wie heute am Erfurter Boyneburgufer.

Der AGFK-TH und ADFC Thüringen rufen alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dazu auf, den Mindestüberholabstand konsequent einzuhalten, um Radfahrende nicht zu gefährden. Mit der thüringenweiten Kampagne „Jede Beziehung braucht einen gesunden Abstand“ rufen sie zu einem respektvollen Miteinander im Straßenverkehr auf. Die thüringenweite Kampagne wird unterstützt vom Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur sowie der Unfallkasse Thüringen. Weitere Informationen zum Überholabstand und zur aktuellen Kampagne von AGFK-TH und ADFC Thüringen gibt es hier.

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