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Aufkleber Sicherheitsabstand

Mit der Änderung der StVO Anfang 2020 ist nun ein Mindestabstand beim Überholen inner- und außerorts von radfahrenden VerkehrsteilnehmerInnen festgeschrieben.
Die AGFK-TH hat hierfür eine Aktion gestartet, bei der auffällige Aufkleber auf den Fuhrparkwagen der Mitgliedskommunen für den Sicherheitsstabstand von 1,5 Metern werben.

In Eisenach wurden diese Aufkleber bereits auf fast allen städischen Fahrzeugen angebracht.

Link zur Pressemitteilung aus Eisenach vom 05.02.2021: https://www.eisenach.de/leben/verkehr-mobilitaet/radverkehr

Quelle Fotos (Credit: Stadt Eisenach)

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