Charta | Radverkehrsplan

Thüringer Charta für den Fuß- und Radverkehr

Bei der Thüringer Radverkehrskonferenz am 30.11.2022 wurde die Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr unterzeichnet. Die Charta soll dazu beitragen, die Weichen für die Zukunft der Mobilität in Thüringen zu stellen. Insgesamt 29 Akteure und Institutionen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gehören zu den Unterzeichnern der Charta. Auch die AGFK-TH unterzeichnet die Charta und zeigt hiermit die Wichtigkeit für den Radverkehr und die in der Charta festgeschriebenen gemeinsamen Leitlinien für die Erhöhung der öffentliche Wahrnehmung und die Verbesserung der Bedingungen für diese Formen der Mobilität. Mehr Informationen gibt es auf der Website des Ministeriums.

Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) ist die gesamtgesellschaftliche Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland für die Zeit bis 2030. Das übergeordnete Ziel des NRVP ist, den Radverkehr in Deutschland attraktiver und sicherer zu machen sowie die Anzahl der mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer deutlich zu erhöhen. Der NRVP definiert dabei vier Säulen der Radverkehrsförderung „Politik“, „Infrastruktur“, „Mensch“ und „Wirtschaft“ sowie zwei Querschnittsbereiche „Digitalisierung“ und „Stadt und Land“. Auf dieser Grundlage benennt der NRVP verschiedene qualitative und quantitative Leitziele sowie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Bund, Länder, Kommunen, Verbände und die Wirtschaft.

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