Kommentar zu den neuen Handlungsmöglichkeiten für die Rad- und Fußverkehrsförderung vor Ort. Für Straßenverkehrsbehörden, Planende und kommunale Straßenbaulastträger.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt die Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie enthält fast zu jedem Paragrafen der StVO-Erläuterungen und Anweisungen und dient somit als Arbeitsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, die Straßenbaulastträger und Planende der Kommunen.
Die StVO-Novelle 2024 ermöglicht deutlich größere Handlungsspielräume für Kommunen, lässt allerdings viele Fragen offen, weshalb neue Maßnahmen bisher aufgrund von Rechtsunsicherheiten nur zögerlich umgesetzt wurden. Die zuletzt verabschiedete 12. Änderung der VwV-StVO (in Kraft seit 10.04.2025) bietet die notwendigen Auslegungshilfen, damit Kommunen gemeinsam mit ihren zuständigen Verkehrsbehörden mehr Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes ergreifen können.
Unser neues Info-Paper erläutert die neuen Handlungsspielräume der StVO-Novelle 2024 und der 12. Änderung der VwV-StVO für die kommunale Rad- und Fußverkehrsförderung. Es zeigt, wie Rad- und Fußverkehrsanlagen künftig teilweise ohne Gefahrenlage sowie Fußgängerüberwege und streckenbezogene Tempo-30-Anordnungen bei einfacher Gefahrenlage umgesetzt werden können.
Das Info-Papier wurde mit dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur als oberster Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Inhalte dieses Info-Papiers wurden mit freundlicher Genehmigung von RAD.SH aus dem schleswig-holsteinischen Info-Papier übernommen und für Thüringen redaktionell überarbeitet. Gedruckte Exemplare erhalten Sie über die AGFK-TH Geschäftsstelle.
