Ab dem 1. März 2027 gelten Freigaben für den Radverkehr grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Das betrifft insbesondere Gehwege und Fußgängerzonen, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ geöffnet sind. Die AGFK Thüringen und die AGFK Deutschland empfehlen Kommunen daher, bestehende Freigaben rechtzeitig zu überprüfen und die Auswirkungen auf den Fußverkehr zu bewerten.
Das Papier erläutert die rechtlichen Änderungen, den Grund für das verzögerte Inkrafttreten und mögliche Handlungsoptionen. Dazu zählen unter anderem die Rücknahme einer Freigabe, die Sicherung des Radverkehrs im Mischverkehr, die Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und Radwege mit Piktogrammen sowie – sofern rechtssicher begründbar – ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Belange des Fußverkehrs.
Verfasst wurde das Papier von der AGFK-TH gemeinsam mit der AGFK Deutschland. Die Empfehlungen wurden mit dem Bundesministerium für Verkehr, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur abgestimmt.
